Informationen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Beschwerden oder Hinweise zu Verstößen gegen das AGG können bei den folgenden Beschwerdestellen abgegeben werden:
- unmittelbare oder mittelbare Führungskraft
- HR Business Partner, jeweils wie im Betrieb bekannt gegeben
- Compliance (einschließlich etwaiger Unit Compliance Officer (UCO)) unter [email protected] bzw. wie jeweils für den jeweiligen Betriebsteil bekanntgegeben
- Mitarbeiter der Corporate Security unter [email protected]
- Elektronisches Hinweisgebersystem unter whistleblowing.bestsecret.com
Die jeweils gültige Fassung von § 61b Arbeitsgerichtsgesetz kann hier eingesehen werden. Dies ist relevant für die nach dem AGG bestehende Klagefrist.