Informationen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Beschwerden oder Hinweise zu Verstößen gegen das AGG können bei den folgenden Beschwerdestellen abgegeben werden: 

  • unmittelbare oder mittelbare Führungskraft
  • HR Business Partner, jeweils wie im Betrieb bekannt gegeben
  • Compliance (einschließlich etwaiger Unit Compliance Officer (UCO)) unter [email protected] bzw. wie jeweils für den jeweiligen Betriebsteil bekanntgegeben
  • Mitarbeiter der Corporate Security unter [email protected]
  • Elektronisches Hinweisgebersystem unter whistleblowing.bestsecret.com

Die jeweils gültige Fassung von § 61b Arbeitsgerichtsgesetz kann hier eingesehen werden. Dies ist relevant für die nach dem AGG bestehende Klagefrist.