Informationen zum Hinweisgebersystem (Whistleblowing-Kanal)
Hier haben wir für Dich wichtige Informationen über unser Hinweisgebersystem zusammengestellt.
Wo kann ich Verstöße melden?
Verstöße kannst Du über unser elektronisches Hinweisgebersystem melden. Dort steht Dir eine unkomplizierte Möglichkeit für anonyme Melden zur Verfügung. Alternativ kannst Du Deine Führungskraft, die Personalabteilung, die Rechtsabteilung, Corporate Security oder Compliance ([email protected]) ansprechen. Ebenso stehen Dir externe Meldestellen zur Verfügung.
Welche Verstöße kann ich melden?
Wir nehmen Hinweise zu allen denkbaren Verstößen gegen Gesetze und interne Richtlinien entgehen und nehmen diese ernst. Ganz besonders konzentrieren wird uns jedoch auf Hinweise zu Diskriminierung, Belästigung, Korruption, Unterschlagung, Diebstahl, Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und ähnlichen Delikten. Selbstverständlich könnt Ihr auch Hinweise zu Verstößen abgeben, die ein Risiko für Umweltbelange oder Menschenrechte darstellen.
Bitte beachte, dass es einen gesonderten Kommunikationskanal für Datenschutzverstöße gibt. Bitte melde solche Fälle sofort an [email protected]. Wir benötigen diesen abweichenden Meldekanal, weil diese Fragen nicht durch Compliance betreut werden und eine sehr strenge 72-Stunden-Frist gilt.
Ebenso gibt es einen gesonderten Meldekanal für Cybersecurity, den Du unter [email protected] erreichst.
Einen Hinweis abgeben - aber richtig!
Damit wir Deinen Hinweis möglichst effizient bearbeiten können, sollte dieser so genau wie möglich sein. Dazu ist es gut, wenn du die folgenden Fragen im Rahmen Deiner Meldung beantwortest:
Wer? Was? Wann? Wie? Wo?
Hier findest Du einige FAQ zum Thema Whistleblowing. Falls Du dort nicht fündig wirst oder weitere Fragen hast, melde Dich gerne jederzeit bei Compliance ([email protected]).
Unsere Whistleblowingrichtlinie
Hier findest Du unsere Whistleblowingrichtlinie.